AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER KRT MEDIA AG

1. VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Auftraggebenden und der KRT Media AG (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Sollten im Rahmen eines Projektes andere Bestimmungen vereinbart worden sein, so gelten diese. Die Abgabe eines Auftrags schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Auftraggebenden ein.

2. OFFERTE

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten. Offerten, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, gelten grundsätzlich als Richtpreisofferten. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.

3. PREISE

Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, stets Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer, Versand- und Verpackungskosten. Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Material- oder Fremdleistungspreiserhöhungen, welche vor Fertigstellung des Auftrages erfolgen könnten.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, so wird ein Verzugszins in Höhe von 5% erhoben. Etwaige Mahn-/Inkassokosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen. Kann eine Lieferung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, nicht ordnungsgemäss zugestellt oder ausgeliefert werden, so muss der Auftraggeber für etwaige Kosten des Auftragnehmers aufkommen. Die bestellte Ware oder Dienstleistung wird unabhängig davon in Rechnung gestellt und gilt als sofort fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch bei laufenden Produktionen oder Aufträgen die Zahlungsbedingungen zu ändern, z.B. sollte sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim Auftraggeber feststellen lassen. Gleichfalls behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, in einem solchen Falle den Auftrag zu stoppen oder die Produktion einzustellen. Erfolgt die Auftragsvergabe durch einen Vermittler, im Auftrag und auf Rechnung eines Kunden, so hat der Vermittler alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen Verlust des Auftragnehmers zu vermeiden.

5. VERTRAGSABSCHLUSS

Die Produkte und Preise auf dieser Webseite gelten als unverbindliche Angebote.

Mit der Bestellung über diese Webseite inklusive der Annahme dieser AGB gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. KRT Media AG versendet daraufhin eine automatische Bestelleingangsbestätigung per Email, welche bestätigt, dass das Angebot des Kunden bei KRT Media AG eingegangen ist. Getätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Wo nicht anders vermerkt, gibt es kein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht.

Der Vertrag kommt zustande, sobald KRT Media AG eine Annahmeerklärung per Email versendet, worin der Versand der bestellten Produkte oder Dienstleistungen bestätigt wird.

Bestellungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang (Ausnahme: Lieferung gegen Rechnung) und sofern die Waren verfügbar sind, ausgeliefert. Ergibt sich, dass die bestellten Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist KRT Media AG berechtigt, die Bestellung nicht oder nur teilweise anzunehmen bzw. auszuführen. In einem solchen Fall wird KRT Media AG den Kunden per Email informieren. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei KRT Media AG eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, bleiben die gelieferten Waren oder Daten Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.

7. LIEFERFRIST

Terminvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und sind nur verbindlich, wenn die vorausgesetzten oder vereinbarten Anlieferungstermine eingehalten werden. Erfolgt die Anlieferung der Arbeitsunterlagen oder das Gut zur Ausführung durch den Auftraggeber verspätet, ist der Auftragnehmer nicht mehr an den ursprünglich zugesicherten Liefertermin gebunden. Gerät der Auftragnehmer unverschuldet in Lieferrückstand, z.B. durch Arbeitsniederlegung, Streik, Krieg, Energie- oder Materialmangel, durch Verzugs- und Vertragsverletzung Dritter (z.B. Zulieferer, Lieferanten) sowie durch alle Fälle höherer Gewalt, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag / Bestellung zurückzutreten, und / oder den Auftragnehmer für etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferverzug, der eindeutig und nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde, haftet dieser maximal bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn ein schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigter Liefertermin vorliegt.

8. ABNAHMEVERZUG

Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Auftragsausführung nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen nach avisierter Fertigstellung ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, seine erbrachten Leistungen zu fakturieren.

9. SKIZZEN UND ENTWÜRFE

Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Auftrag erteilt wird.

10. URHEBERRECHTE / NUTZUNGSRECHTE

Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des geschuldeten Entgelts grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und zur Verbreitung an den vom Auftragnehmer geschaffenen Werken. Der Erwerb ausschliesslicher Nutzungsrechte durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. In jedem Falle gehen die Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts über.

11. REPRODUKTIONSRECHT

Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass er die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen urheberrechtlichen Bearbeitungsbefugnisse an den zur Verfügung gestellten Bild- und Text-Daten erworben hat und sie auf den Auftragnehmer übertragen darf. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass er zum Bearbeiten der Personendaten, die er dem Auftragnehmer übergeben hat, gemäss den für ihn massgeblichen gesetzlichen oder vertraglichen Datenschutzvorschriften berechtigt ist, der Datenschutz eingehalten wird und insbesondere, dass er diese Daten durch den Auftragnehmer bearbeiten lassen kann. Bei Forderungen von Dritten gegen den Auftragnehmer aus angeblichen Urheberrechts-, Nutzungsrechts-, sowie Datenschutzverletzungen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer vollumfänglich schadlos zu halten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten).

12. WERBUNG

Sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, steht es dem Auftragnehmer zu, das Endergebnis für eigene Zwecke zu verwenden. Zum Beispiel als Referenz auf der Webseite, Social Media oder Belegexemplare als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden. Der Auftraggeber wird dabei namentlich erwähnt.

13. MEHRAUFWAND

Der durch den Auftraggeber oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber der zugrunde liegenden Offerte verursachte Mehraufwand, insbesondere wegen mangelhaften, fehlenden oder ungeeigneten Unterlagen und Informationen, nachträglichen Änderungen, Mehrbestellung etc., wird ohne vorangehende Ankündigung zusätzlich zu firmenüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt.

14. AUTOKORREKTUREN

Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in offerierten Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber als Mehraufwand in Rechnung gestellt

15. BRANCHENÜBLICHE TOLERANZEN

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten. Soweit dem Auftragnehmer durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.

16. MEHR- ODER MINDERLIEFERUNG

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Auflage können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge verrechnet. Der Auftraggeber kann bei einer Lieferung von über 90% der bestellten Menge keine Nachproduktion fordern.

17. VOM AUFTRAGGEBER GELIEFERTES MATERIAL

Vom Auftraggeber beschafftes Material ist dem Auftragnehmer frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch die Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

18. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers ab Produktionsort und erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse und auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich vereinbarte abweichende Lieferadresse muss vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch die Lieferung Dritter (Post, Spedition, Kurier etc.) entstanden sind.

19. MÄNGELRÜGE

Die vom Auftragnehmer gelieferten Arbeiten sind beim Empfang genau zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben spätestens acht Tage nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt der Auftrag als angenommen und genehmigt. Bei berechtigter Mängelrüge, welche eindeutig und zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu verantworten ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Bei Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen Herstellungsverfahren möglich und können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden. Es gilt eine branchenübliche Toleranz. Der Schadensersatz-Anspruch darf den Auftragswert nicht übersteigen.

20. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Dem Auftragnehmer übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber, ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht über den Auftragswert hinaus für direkte oder indirekte Schäden des Auftraggebers, die insbesondere auf Mängel, Terminverzögerungen oder Missverständnissen beruhen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus Verzug oder aus Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten nur, soweit diese Schäden voraussehbar sind. Die Haftung des Auftragnehmers ist zudem ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder Dritte an der gelieferten Ware Veränderungen vornehmen.

21. BEI ELEKTRONISCHEN DATEN UND DATENÜBERNAHME

Für vom Auftraggeber angelieferte Daten (über Datenträger oder Internet), die inhaltlich fehlerhaft, qualitativ mangelhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckprodukts entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu verarbeitenden Dateien wird vom Auftragnehmer nicht übernommen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler.

22. DATENSPEICHERUNG

Die Daten werden nach Lieferung der Ware fünf Jahre lang archiviert. Risiken einer einwandfreien Bereitstellung, insbesondere aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken oder Datenverlust, trägt der Auftraggeber. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Herausgabe werden zusätzlich verrechnet.

23. AUFBEWAHRUNG DER ARBEITSUNTERLAGEN

Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Vorlagen, Entwürfe, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung nicht.

24. KONTROLL- UND PRÜFDOKUMENTE

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zur Ausführung und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb einer zeitnahen Frist schriftlich zurückzugeben. Für telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass allfällig vereinbarte Lieferfristen sich automatisch bei zu spät eingereichten Kontroll- und Prüfdokumenten verlängern.

25. DATENSCHUTZ

Der Arbeitnehmer verarbeitet alle persönlichen Daten gemäss den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Datenschutzrichtlinien, welche jederzeit aufthefineartgallery.ch einsehbar sind.

26. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Geschäftssitzes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wurde. Anwendbar ist Schweizer Recht.

27. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere der o.g. Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame/n Bedingung/en werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Luzern, 1. September 2023

KRT Media AG, Rhynauerstrasse 15, 6005 Luzern